Sie möchten sich engagieren?
Es gibt viele Möglichkeiten die Arbeit der Bürgerstiftung zu unterstützen.
Es gibt viele Möglichkeiten die Arbeit der Bürgerstiftung zu unterstützen.
Wie engagiere ich mich?
Den Blick dafür, wo Eigenverantwortung gefragt ist, müssen wir erst wieder schärfen. Schauen Sie sich doch einmal um: Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie man das soziale, bildungstechnische und
kulturelle Leben im Unstrut-Hainich-Kreis verbessern kann? Kennen Sie ein Projekt, das Unterstützung verdient?
Und – vor allem – fragen Sie sich selber: Wie kann ich helfen? Es gibt viele Möglichkeiten die Arbeit der Bürgerstiftung zu unterstützen.
Verwirklichen Sie Ihre Ideen!!
Der Einzelne kann wenig bewirken für die nachhaltige Förderung innovativer Ideen und Projekte. Die Bürgerstiftung bringt Menschen zusammen, die ein gemeinsames Anliegen haben, fördert deren
Erfahrungsaustausch und beschafft die notwendigen finanziellen Mittel zur Verwirklichung der Stiftungszwecke.
Mindestens so wichtig wie die Ideen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist die finanzielle Unterstützung. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ihr Engagement: Die Spende |
Ihr Engagement: Die Zustiftung |
Jeder Euro zählt! Mit ihrer Spende helfen Sie mit, den Unstrut-Hainich-Kreis ein Stück lebenswerter zu machen. Dabei unterstützen Sie zum einen kulturelle Projekte, aber auch die Erziehung und Bildung der heranwachsenden Generation, unserer Zukunft! Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne mit, für welches Projekt Ihre Spende verwendet wurde. Und selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. KoNr.: 0511021445 BLZ: 82056060 |
Werden Sie Stifter der Bürgerstiftung! Mit einem Betrag von 500 EUR sind Sie 5 Jahre und mit 2.500 EUR auf Lebenszeit Mitglied in der Stifterversammlung und helfen nicht nur das Kapital der Stiftung zu erhöhen und so noch mehr Projekte zu finanzieren – Sie erwerben auch das Recht, in der jährlichen Stifterversammlung über die Förderstrategie der Bürgerstiftung mitzubestimmen. Sie können die Bürgerstiftung auch zum Erben einsetzen und bestimmen die Verwendung ihres Nachlasses. |